Zum Marktplatz des Appbezuges ergänzende Datenschutzerklärung von LifeCompanion

1) Identität des Datenerhebers, -speicherers, -verwerters

Mit der Nutzung von LifeCompanion (= ein Dienst der Tomorrwbits GmbH) erklären Sie sich als Nutzer (= „Vorsorger“) mit dieser Datenschutzerklärung sowie mit der Speicherung und im - wie aus dieser Erklärung deutlich wird, stark begrenzten Umfang - der Verwertung Ihrer Daten durch die TomorrowBits GmbH gemäß dieser Erklärung als einverstanden. Falls Sie die App gegen Entgelt erworben haben und mit dieser Erklärung nicht einverstanden sind, kann im Rahmen der Nutzungsbedinungen des Google-Play-Stores bzw. der Apple Media Services ein Rücktritt vom Appkauf stattfinden. Abgesehen von dieser Datenschutzerklärung gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung der Apple Media Services bzw. von Google Play. Die Kontaktdaten von LifeCompanion bzw. der TomorrowBits GmbH sind im Impressum ersichtlich.

2) Persönliche Nutzerdaten, Speichergrund, Speicherdauer, Nachrichtenneuversand

LifeCompanion schreibt den Schutz persönlicher Nutzerdaten groß. LifeCompanion (d.h. im Folgenden auch „wir“ genannt, womit die TomorrowBits GmbH als Rechteinhaber gemeint ist) speichert die letzten Wünsche des Nutzers (letzter Song, Bestattungsart etc), seine sämtlichen weiterhin in LifeCompanion angelegten und die bei der Anmeldung über Facebook von dort übermittelten Daten. Zudem werden gespeichert die persönlichen Nachrichten des Vorsorgers und zwar selbst nach dem Versand an dessen Vertraute durch einen seiner Vertreter. Dies geschieht zur Absicherung vor etwaigen technischen Problemen beim Nutzerendgerät, für Probleme bei der Zustellung oder bei der Datenübermittlung oder für sonstige technische Unwägbarkeiten. Die Speicherung geschieht aber nicht länger als 6 Monate ab dem Zeitpunkt der unwiderufenen Meldung des Todes des Vorsorgers bzw. der Schwerstverletzung, wegen der der Tod in LifeCompanion gemeldet wurde, um als Vertreter Informationen zu etwaigen Vorsorgeunterlagen zu erhalten. Der (weiterhin auch Nutzer genannt) erklärt sich mit dieser Möglichkeit als einverstanden und trägt das Risiko des Datenmissbrauchs und etwaiger Folgen daraus selbst, das besonders in diesem Fall, aber auch allgemein durch missbräuchliche und kriminelle Nutzung von LifeCompanion seitens seines Vertreters oder seitens Dritter theoretisch entstehen könnte. Daher erklärt sich jeder Vertreter in der LifeCompanion-App hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dieses Vorgehen nur auf eigene Verantwortung hin in Erwägung zu ziehen und stattdessen nach Möglichkeit das im vorletzten Gliederungspunkt dieser Datenschutzerklärung geschilderte Vorgehen anzuwenden und diesen Fall zur Prüfung an support@lifecompanion.de zu melden. Ab Version 1.2.0 der App LifeCompanion hat der Vertreter für den Fall einer schweren Verletzung die Möglichkeit, den Unfall des Nutzers durch Betätigung eines entsprechenden Buttons zu melden, sodass der Vertreter zu den Nutzereinträgen bei „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ und Organspendeausweis ohne Bestätigung der Zeugen Zugriff erhält. Der Nutzer wird durch eine Benachrichtigung davon in Kenntnis gesetzt und kann die Datenübermittlung im Falle einer unzutreffenden Meldung des Vertreters rückgängig machen.

Die persönlichen Nachrichten werden nicht von der TomorrowBits GmbH gelesen, ausgewertet oder außerhalb der Bestimmungen des Vorsorgers weitergegeben. Wenn sich die Emailadressen der Personen, an die jene Nachrichten verschickt werden, geändert haben oder falsch vom Nutzer eingegeben worden sein sollten, kann kein Neuversand durch den Vertreter erfolgen. Es ist also durch den Nutzer auf Richtigkeit und Aktualität der von ihm angelegten E-Mail-Adressen für die Zustellbarkeit seiner letzten Nachrichten zu achten. Sicherheitshalber kann er an mehrere E-Mail-Adressen eines Empfängers seine letzte Nachricht per Befehl „kopieren/einfügen“ mit Hilfe der Zwischenablage des Endgerätes diese Nachricht vervielfältigen. Innerhalb von 6 Monaten nach Todesmeldung kann einer der angelegten Vertreter des Nutzers einen Neuversand der Nachrichten bei LifeCompanion beantragen unter: Support@lifecompanion.de

Dies ist für den Fall möglich, dass der Vertreter beim stellvertretenden Versenden der Nachrichten des Vorsorgers technische Probleme mit seinem Endgerät hat und infolge dessen der Versand – etwa mangels Netzabdeckung – nicht ausgeführt wird, aber dennoch der Erstversand registriert wurde. Es ist kein zweiter Versand in der App vorgesehen. Eine Änderung der Empfänger-E-Mail-Adressen ist nach dem Ableben des Vorsorgers nicht möglich. Auskunft der weiteren E-Mail-Empfänger des Nutzers wird an dessen Vertreter von LifeCompanion nicht erteilt, auch nicht auf Anfrage.

Der Nutzer kann bis zu seinem in der App gemeldeten und bestätigten Todeszeitpunkt die Daten oder seinen Account selbst löschen, wenn er in der Lage dazu ist und wenn der Antrag von seinem bei der Anmeldung genutzten Emailkonto erfolgt, solange er noch nicht als verstorben gemeldet wurde. Die Abmeldung und Löschung ist zu beantragen unter: support@lifecompanion.de Ab Version 1.2.0 der App LifeCompanion ist eine selbstständige Löschung des Accounts und sämtlicher Daten durch den entsprechenden Menüpunkt im Seitenregister der App möglich.

3) Umgang mit Nutzer-IP, Verkehrs- und Nutzungsdaten

Die für den Datenaustausch im Internet notwendige IP-Adresse des Nutzers wird auf den Servern von LifeCompanion nicht gespeichert oder verarbeitet oder in unrechtmäßiger Weise weitergegeben. Nicht personenbezogene, sondern allgemeine Produkt- bzw. Dienstleistungsanzeigen, d.h. allgemeine Werbung von Dritten für alle Nutzer von LifeCompanion gleichermaßen, wird vom Nutzer gestattet.

LifeCompanion empfiehlt bei Bedenken des Nutzers zur Datensicherheit alternativ zur Direkteingabe persönlicher Daten in der App (z. B. Passwörter und Anmeldedaten zu verschiedenen Diensten und Portalen) die bloße Benennung der Orte, an denen diese Daten hinterlegt sind, zum Beispiel in Form einer Liste, Mappe oder eines einfachen Blattes Papier. LifeCompanion behält sich vor, eventuell durch Zwischenspeicherung der IP-Adressen, die Zuordnung von Nutzerzugriffen bis zum Bereich einer Region, d.h. eines Bundeslandes in anonymisierter Weise vorzunehmen und zu nutzen. So kann beispielsweise ermittelt werden, wie viele Nutzer LifeCompanion in Bayern oder in Berlin hat. Personenbezogene Daten werden, abgesehen vom Namen, der E-Mail-Adresse, vom Geburtsdatums oder der Nutzereinträge und des etwaigen Todesdatums des Nutzers, keine gespeichert oder verarbeitet. Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden lediglich gespeichert, nicht aber ausgewertet oder gar an Dritte weitergegeben, die weder seine Vertreter noch Zeugen in der App sind. Der Nutzer kann sein Widerrufsrecht gegen die Speicherung oder Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten geltend machen, indem er eine Löschung seines Profils bei LifeCompanion gemäß der im letzten Absatz des vorhergehenden Oberpunktes dieser Datenschutzerklärung beantragt unter: support@lifecompanion.de Ab Version 1.2.0 der App LifeCompanion ist eine selbstständige Löschung des Accounts und sämtlicher Daten durch den entsprechenden Menüpunkt im Seitenregister der App möglich. Der Vertreter des Vorsorgers oder dessen Hinterbliebene können außerdem nach der Veröffentlichung des letzten Facebookposts bei Facebook beantragen, dass das Facebookkonto des Vorsorgers deaktiviert oder gar von Facebook gelöscht wird. Wenden Sie sich dafür an Facebook und sehen Sie ggf. den Punkt „Facebookregelungen“ in der LifeCompanion-App. 4) Nutzungsunabhängige Onlinewerbung, Datenweitergabe

LifeCompanion gewährt die Möglichkeit der Anmeldung mittels des Facebookaccounts des Nutzers. Damit werden Nutzerdaten von Facebook an LifeCompanion übertragen. Zum diesbezüglichen Haftungsausschluss siehe Punkt 4 der ABGs von LifeCompanion. LifeCompanion behält sich das Recht vor, Nachrichten, die von einem verstorbenen Nutzer angelegt wurden, zu versenden, wenn: glaubhaft gemacht werden kann, dass dieser Nutzer tatsächlich gestorben ist und wenn keiner der Vertreter oder Zeugen des Nutzers am Leben oder im Willen ist, den Tod in der App zu bestätigen, obwohl der Todesfall glaubhaft belegbar eingetroffen ist. LifeCompanion sieht sich der Erfüllung des Absendewunsches der letzten Nachrichten (nicht aber des letzten Facebookposts) des Vorsorgers in jedem Fall verpflichtet und der Nutzer kann sich auf den postmortalen Versand verlassen, selbst, wenn Vertreter und Zeugen in unwahrscheinlichen Konstellationen dies zu verhindern suchen sollten oder selbst verstorben sind.

Der Nutzer erteilt LifeCompanion das Recht, auf Verlangen des Vertreters des Nutzers unter support@lifecompanion.de  die Informationen des Nutzers aus den Feldern "Vorsorgevollmacht", "Patientenverfügung" und „Organspendeausweis“ unter folgenden  Voraussetzungen dem Vertreter des Nutzers zur Verfügung zu stellen. Dabei gilt,  dass alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die Entscheidung über die Verantwortbarkeit der Herausgabe bei LifeCompanion liegt: 

1.) Der Nutzer erlitt eine schwere Verletzung, die es für das weitere ärztliche Vorgehen notwendig macht, dass eine oder mehrere Entscheidungen für den entscheidungsunfähigen Nutzer/Patienten getroffen werden.

2.) Der Vertreter hat den Nutzer in LifeCompanion als verstorben gemeldet und zuvor dessen engeren Bekanntenkreis und damit seine potentiellen Zeugen darüber informiert, dass er zwar nicht tot, aber schwer verletzt ist und medizinische Entscheidungen braucht, zu denen in LifeCompanion Daten hinterlegt sein könnten und dass sie den Tod aktuell NICHT in der App bestätigen sollen.

3.) Eine unterzeichnete ärztliche Bestätigung über die Entscheidungsunfähigkeit des Vorsorgers wird vom Vertreter an support@lifecompanion.de geschickt und zwar mit jener Emailadresse als Absender, mit welcher der Vertreter bei LifeCompanion angemeldet ist.

Wenn der Vertreter sich entscheidet, alternativ zu dieser Vorgehensweise im Falle der schweren Verletzung des Vorsorgers dessen Tod in LifeCompanion zu melden, sodass auf die für eine Behandlung (nach dem Willen des Vorsorgers) eventuell von ihm hinterlegten und relevanten Daten zugegriffen werden kann, dann geschieht dies in voller Eigenverantwortung des Vertreters und der Zeugen, die den Tod des Nutzers in solch einem Falle bestätigen. Außerdem gilt der Nutzer dann dauerhaft als verstorben in der App und kann nur auf Antrag an support@lifecompanion.de reaktiviert werden. Sein Profil wird andernfalls nach 6 Monaten mit allen Daten gelöscht.

Tipp zur größeren Datensicherheit

LifeCompanion empfiehlt jenen Nutzern, die ihr Handy nicht mit einem Passwort sperren und somit potentiellen Fremdzugriff auf die Inhalte von LifeCompanion besonders leicht ermöglichen, wenigstens anderweitig dagegen vorzusorgen. Bei aktuellen Samsunggeräten kann etwa die App LifeCompanion in den gesicherten, privaten Modus verschoben werden, der wiederum die App nur mit der Anmeldung durch eine Sicherungsmaßnahme (Passwort, Fingerabdruck, Sicherheitsmuster etc) zugänglich macht. Zudem können Drittanbieter-Apps, für deren Schutzleistung jedoch nicht gehaftet wird, ebenfalls Aussicht auf ähnlichen Schutz bieten. Beispiele können hier die App „Go Launcher Z“ sowie „App Lock“ sein. Ab Version 1.2.0 von LifeCompanion sollte die Funktion des zusätzlichen Datenschutzes etwa durch gesonderte Fingerabdruckabfrage des Nutzers genutzt werden.